Gemeindehaus anmieten

Kann man das Evangelische Gemeindehaus für private Feiern oder Vereinstreffen anmieten?

Das Gemeindehaus ist für die kirchlichen Veranstaltungen der Hagellocher Gemeinde bestimmt. Die Räume können für nichtkirchliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Der Veranstalter muss Gewähr dafür bieten, dass von seiner Veranstaltung kein Schaden für das Haus und die Einrichtung und keine Belästigung für die Nachbarschaft – durch Lärm oder unvorschriftsmäßiges Parken – ausgeht. 

Bitte klären Sie einen gewünschten Termin mit dem Pfarrbüro ab. Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte unserer Gebühren und Benutzerordnung

Sind alle Arten von Veranstaltungen erlaubt?

Kirchliche Gruppen haben Vorrang bei der Belegung der Räume des Gemeindehauses, eine gewerbliche Nutzung Bedarf immer der Zustimmung des Kirchengemeinderates. Für die gewerbliche Nutzung gilt die Gebührenordnung für Gewerbetreibende: Gewerbetreibende zahlen die doppelte Benutzungsgebühr.

Gibt es besondere Zeiten, die beachtet werden müssen?

Zu Zeiten der Gottesdienste der Ev. Kirchengemeinde Hagelloch kann das Gemeindehaus für private und gewerbliche Veranstaltungen nicht benutzt werden. Das Gemeindehaus ist für die Arbeit der Kirchengemeinde Hagelloch da, nicht primär für andere Vereine oder Privatpersonen. Darum hat im Zweifelsfall eine Gruppe oder Veranstaltung der Kirchengemeinde immer Vorrang.

Was gibt es noch zu beachten?

Alle wichtigen Regeln finden Sie in der Hausordnung des Gemeindehauses.